30.06.2026 - 4.2 Einführung eines Nachtfahrverbots für Mährobote...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss:

Der Rat der Stadt Braunschweig möge beschließen:

1. Die Untere Naturschutzbehörde der Stadt Braunschweig wird gebeten, eine Allgemeinverfügung zu erlassen, die den Betrieb von automatisierten, kabellosen Mährobotern im Stadtgebiet Braunschweig in der Zeit von 30 Minuten vor Sonnenuntergang bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang (Dämmerungs- und Nachtzeiten) untersagt. Die Regelung gilt für alle öffentlichen und privaten Rasenflächen im Stadtgebiet und stützt sich auf § 44 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie die einschlägigen Bestimmungen des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes (NNatSchG).

2. Die Verwaltung wird gebeten, ein Konzept zur Bekanntmachung und Umsetzung (einschließlich Bußgeldrahmen) vorzulegen und den Rat über den Fortgang zu unterrichten.

3. Die Stadt Braunschweig unterstützt auf Landes- und Bundesebene aktiv eine einheitliche gesetzliche Regelung zum Schutz besonders geschützter Tierarten vor Mährobotern.

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Ergebnis:

Mit Annahme des Änderungsantrags 26-28877-02 gilt der Antrag 26-28877 als in der Fassung des Änderungsantrags angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ratsinfo.braunschweig.de/public/to020?SILFDNR=1003265&TOLFDNR=2004826&selfaction=print