24.02.2026 - 5.2 Mündliche Anfragen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Wirtschaftsausschusses
- Gremium:
- Wirtschaftsausschuss
- Datum:
- Di., 24.02.2026
- Status:
- gemischt (Niederschrift erstellt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
5.2.1. Hinweisschilder an der Autobahn und Anzeige von Haltepunkten im ICE
Ratsfrau Ohnesorge berichtet, sie habe beobachtet, dass es entlang der Autobahn keine Hinweisschilder in Form von touristischen Unterrichtungstafeln gibt, die Braunschweig als Stadt ankündigen. Auch ist ihr aufgefallen, dass bei Durchsagen/Anzeigen der Zughaltepunkte im ICE Braunschweig in der Aufzählung kommender Haltepunkte nicht genannt wird (z. B. wird im ICE nach Berlin durchgesagt „über Kassel, Hildesheim, Wolfsburg“, obwohl als nächster Halt nach Hildesheim Braunschweig kommt und Braunschweig größer als die wörtlich erwähnten Nachbarstädte ist). Sie bittet um Auskunft, welche Gründe für diese Art der Beschilderung/Anzeige bestehen und wie man dies ggf. ändern könnte.
Stadtbaurat und Wirtschaftsdezernent Leppa führt aus, dass der Verwaltung keine Kenntnisse über die dahingehende Gestaltung von Durchsagen etc. vorliegen. Ausschussvorsitzender Schatta erwägt eine Thematisierung in der Parlamentariergruppe Bahn Niedersachsen.
5.2.2. Baustellenfonds
Ratsherr Dr. Plinke bringt zwei Fragen zum Thema Baustellenfonds ein, die er der Verwaltung im Vorfeld übermittelt hat:
Anfrage im Wortlaut:
Bereits zum WA im Juni 2025 hatten wir angefragt, ob Gewerbetreibenden Umsatzverluste aus Mitteln des Baustellenfonds zumindest teilweise kompensiert werden könnten (DS 25-25835 und 25-25835-01). Zitat aus der Antwort: "... dass die Kommune - insbesondere in Anbetracht der aktuell herausfordernden wirtschaftlichen Situation - derzeit hier keine freiwilligen Leistungen zur Kompensation anbieten kann. Eine ausnahmsweise Einzelfallprüfung im Falle außerordentlicher, unzumutbarer Härten ist natürlich nicht ausgeschlossen." Inzwischen ist seit einigen Monaten die Großbaustelle Hagenmarkt in Betrieb, demnächst wird auch in Watenbüttel gebaut, wobei jeweils umfangreiche Umleitungen von Anliegerverkehren erforderlich sind. In beiden Fällen gab es wieder massive Beschwerden anliegender Gewerbetreibender.
Mit Bezug auf Antwort und Anfrage fragen wir hiermit erneut an:
1. Wie ist die Formulierung "ausnahmsweise Einzelfallprüfung im Falle
außerordentlicher, unzumutbarer Härten" zu verstehen - würde die Verwaltung
entsprechende Anträge annehmen und prüfen?
2. Plant die Verwaltung für den städtischen Haushalt 2027/28, den Baustellenfonds wieder mit Mitteln auszustatten?
Antwort der Verwaltung:
Zu Frage 1.:
Baumaßnahmen im direkten Umfeld des eigenen Betriebs zählen grundsätzlich zu den zumutbaren, unternehmerischen Risiken. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass Baumaßnahmen oft eine Investition in die Attraktivität und Zukunftsfähigkeit des betroffenen Areals sind. Durch eine höhere Aufenthaltsqualität und eine verbesserte Infrastruktur profitieren auch die anliegenden Gewerbebetriebe nach Abschluss der Baumaßnahme.
Der Baustellenfonds sollte bei seiner Einrichtung als Maßnahme der Abfederung besonderer, existenzbedrohender Härten durch städtische Baustellen dienen, die sich über eine außergewöhnlich lange Dauer (mindestens 12 Monate) im unmittelbaren Bereich eines auf Besucherfrequenzen angewiesenen Betriebes befinden. Benachteiligungen wie z. B. Umsatzeinbußen führen alleine noch nicht zu einem Anspruch auf Förderung aus öffentlichen Mitteln.
Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass keine städtische Baumaßnahme zu Einschränkungen in einem Ausmaß, das eine Anspruchsberechtigung aus dem Baustellenfonds erzeugen würde, geführt hat. Die Verwaltung hält sich offen, auf besonders schwerwiegende Einzelfälle, die die Voraussetzungen erfüllen, im Rahmen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten reagieren zu können. Grundsätzlich ist eine Antragstellung – unabhängig von der Art der Entscheidung über den Antrag – jederzeit möglich. Allerdings steht für den Baustellenfonds laut Beschluss des Haushalts 2025/2026 kein Budget zur Verfügung. Eine Förderung würde eine Deckung aus anderen Ansätzen des Teilhaushaltes erfordern, die dann dort nicht mehr zur Verfügung ständen, und käme aus Sicht der Verwaltung daher nur in absoluten Ausnahmefällen in Betracht.
Zu Frage 2.:
Die Entscheidung, ob eine Ausstattung des Baustellenfonds mit Haushaltsmitteln 2027/2028 erfolgt, wird im Rahmen des Prozesses der Haushaltsaufstellung getroffen. Grundlage hierfür wird die Einschätzung der mit der Planung und Begleitung städtischer Baumaßnahmen befassten Fachbereiche sein sowie die finanziellen Spielräume des städtischen Haushalts und der entsprechenden Prioritätenfestsetzung bei der Leistung freiwilliger Aufgaben.
Stadtbaurat und Wirtschaftsdezernent Leppa verweist abschließend auf den Umstand, dass aufgrund der Möglichkeiten, auf Härtefälle (z. B. durch Verzögerungen bei Bauzeiten) reagieren zu können, die Förderrichtlinie Baustellenfonds nicht gänzlich abgeschafft wurde.
Die mündlichen Anfragen und die Beantwortung durch die Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
