29.04.2026 - 12.4 Mündliche Anfragen

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Wortprotokoll

Ratsfrau Mundlos bittet um eine Mitteilung zum aktuellen Sachstand zum Baugebiet Feldstraße-Süd. Es besteht Einvernehmen darüber, dass die Antwort zu Protokoll gegeben und nicht in der Sitzung verlesen wird.

 

Protokollnotiz:

Der Bebauungsplan "Feldstraße-Süd, 1. Bauabschnitt", AP 23, wurde im ergänzenden Verfahren vom Rat am 09.12.2025 als Satzung beschlossen und ist durch Bekanntmachung am 08.01.2026 in Kraft getreten. Bis Januar 2027 besteht die Jahresfrist, einen Antrag auf Normenkontrolle beim OVG Lüneburg einzureichen. Aufgrund des bisherigen Verfahrensverlaufs ist eine solche Antragstellung anzunehmen, auch wenn das Gericht in seiner damaligen Entscheidung den Hinweis gegeben hatte, dass der Bebauungsplan inhaltlich nicht zu beanstanden sei.

 

Bereits während der Heilung des Bebauungsplanes "Feldstraße-Süd, 1. Bauabschnitt", AP 23, wurden auf Wunsch von Herrn Leuer die Erschließungsplanungen für die Entwässerung und den Straßenbau vom Büro BPR erstellt und liegen demzufolge nahezu abschließend vor.

 

Das Gebiet soll durch die GGB als Erschließungsträgerin umgesetzt werden. Die Flächen liegen heute im Eigentum der Stadt. Die zukünftig veräußerbaren Nettobauflächen sollen von der GGB erworben und vermarktet werden. Die GGB trägt im Gegenzug die anfallenden Kosten der Erschließung. 

 

Aus Gründen der Rechtssicherheit wird zunächst mindestens die Jahresfrist abgewartet, bevor konkrete Ausschreibungen ausgelöst werden.

 

Das Baugebiet Feldstraße ist über eine gemeinsame Erschließung mit dem benachbarten Baugebiet „An der Schölke“ verknüpft. Die Fläche wurde zwischenzeitlich von der GGB erworben, die dort ebenfalls die Erschließung übernimmt. Der Bebauungsplan „An der Schölke-Neu“, HO 54, wurde zwischenzeitlich auch beklagt. Das OVG Lüneburg hatte die Klage zugunsten der Stadt Braunschweig zurückgewiesen. Gegen dieses Urteil läuft derzeit eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht.