17.02.2026 - 5.1 Klärung der Reinigungspflicht für die städtisch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Lerche erläutert den Antrag.

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Beschluss (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NkomVG):

 

Da es sich um öffentlich genutzte Bereiche handelt, bitten wir um Prüfung, ob die Reinigungspflicht bei der Stadt liegt oder ob eine Übertragung auf Dritte erfolgt ist.

Sofern eine Reinigungspflicht besteht, bitten wir um schriftliche Auskunft zu:

 dem genauen Umfang der Reinigungspflicht (Gehweg, Radweg, Winterdienst),

 der rechtlichen Grundlage (z. B. Satzung),

 sowie der zuständigen verantwortlichen Stelle.
 

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Abstimmungsergebnis:

Dafür: 11 Dagegen: 0 Enthaltungen: 0

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