19.05.2026 - 4.1 Kontinuitätsförderung AntiRos...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Beckner bringt den Antrag ein und hebt die wertvolle Arbeit des Vereins hervor..

 

Frau Johannes fragt nach dem Zustandekommen der Summe. Sie weist darauf hin, dass es sich aus ihrer Sicht um einen Haushaltsantrag handelt und der Haushaltsplanentwurf für den Doppelhaushalt 2027/2028 noch nicht vorliegt. Es handele sich daher um eine Willenserklärung.

 

Frau Sewella erinnert, dass für den Nachbarschaftsladen eine Förderung i. H. v. 8.000 Euro erforderlich war.

 

Frau Grumbach-Raasch unterstützt den Antrag.

 

Herr Hillger schlägt vor, den Antrag in der Form zu ändern, dass die Kontinuitätsförderung durch die Verwaltung in den Haushaltsplanentwurf eingestellt werden soll.

 

Die Verwaltung erläutert, dass sie den Antrag als Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG werten würde, da die Anhörung zum Haushalt gem. § 93 Abs. 2 NKomVG erst mit Vorlage des Haushaltsplanentwurfes stattfindet.

 

Herr Glaser teilt die Auffassung, dass der Bezirksrat sich bereits für die Einstellung der Förderung in den Haushaltsplanentwurf verwendet.

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Beschluss geändert (Anregung gem. § 94. Abs. 3 NKomVG):

 

Hiermit stellen wir einen Antrag, zur Kontinuitätsförderung für die Senioreninitiative AntiRost Braunschweig e. V. in der Höhe von 9.632,40 € in den Haushaltsplanentwurf zum Doppelhaushalt 2027 / 2028 und folgende Jahre einzustellen.

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Abstimmungsergebnis:

 

13 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen

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