19.05.2026 - 4.1 Kontinuitätsförderung AntiRos...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Zusätze:
- Fraktion B90/Grüne im Stadtbezirksrat 310
- Datum:
- Di., 19.05.2026
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Beckner bringt den Antrag ein und hebt die wertvolle Arbeit des Vereins hervor..
Frau Johannes fragt nach dem Zustandekommen der Summe. Sie weist darauf hin, dass es sich aus ihrer Sicht um einen Haushaltsantrag handelt und der Haushaltsplanentwurf für den Doppelhaushalt 2027/2028 noch nicht vorliegt. Es handele sich daher um eine Willenserklärung.
Frau Sewella erinnert, dass für den Nachbarschaftsladen eine Förderung i. H. v. 8.000 Euro erforderlich war.
Frau Grumbach-Raasch unterstützt den Antrag.
Herr Hillger schlägt vor, den Antrag in der Form zu ändern, dass die Kontinuitätsförderung durch die Verwaltung in den Haushaltsplanentwurf eingestellt werden soll.
Die Verwaltung erläutert, dass sie den Antrag als Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG werten würde, da die Anhörung zum Haushalt gem. § 93 Abs. 2 NKomVG erst mit Vorlage des Haushaltsplanentwurfes stattfindet.
Herr Glaser teilt die Auffassung, dass der Bezirksrat sich bereits für die Einstellung der Förderung in den Haushaltsplanentwurf verwendet.
