17.03.2026 - 7.4 Dorfgemeinschaftshaus Thune - Nutzung/Kontrolle...

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Beschluss Änderung zu einem Interfraktionellen Antrag (Anregung gemäß § 94 Absatz 3 NKomVG):

Der Stadtbezirksrat 322 bittet die Verwaltung, die Einhaltung der Nutzungsbedingungen bei Vermietung des DGH an Dritte und die Übergabe/Rückgabe der Räumlichkeiten an den / vom jeweiligen Nutzer so zu regeln bzw. zu optimieren, dass die Funktionsfähigkeit der Geräte sowie der ordentliche Zustand und die Sauberkeit der Räume / des Mobiliars nachhaltig gewährleistet sind.  

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Abstimmungsergebnis:

14 dafür 0 dagegen 0 Enthaltungen