17.03.2026 - 7.7 Dringlichkeitsantrag - Halten und Parken bei ge...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.7
- Zusätze:
- CDU-Fraktion im Stadtbezirk 322
- Datum:
- Di., 17.03.2026
- Status:
- öffentlich (Niederschrift erstellt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0103 Referat Bezirksgeschäftsstellen
Beschluss (Anregung gemäß § 94 Absatz 3 NKomVG):
§ 12 (1) StVO verbietet das Halten „an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen“. Auf Grund breiterer PKW-Typen wird seit Jahren eine verschärfte Auslegung angewandt, bei der eine Mindestdurchfahrtsbreite von 3,05 m neben dem haltenden Fahrzeug verbleiben muss. Dies vorweg geschickt bittet, der Stadtbezirksrat 322 die Verwaltung zu prüfen, inwieweit im Bereich Wenden-Südwest eine Lösung gefunden werden kann, um die Parkraumsituation dauerhaft legal zu regeln.
Dabei könnte folgendes einfließen:
1. Schaffung von Ausgleichsparkraum bei den anstehenden Straßenbaumaßnahmen (Regenwasserkanal / Verkehrsberuhigung) im besagten Quartier im öffentlichen Raum während der Bauphasen
2. Genehmigung des Schaffens von Parkraum zur privaten Nutzung auf dem eigenen Grundstück
3. Übergangsregelung bis zum vollständigen Umbau der Straßen
4. Einrichtung eines Halteverbotes an Tagen mit Müllabfuhr
5. Parkverbot gegenüber von Laternenmasten
6. Zeitlich befristete Duldung von geringfügigen Unterschreitungen der Mindestdurchfahrtsbreite
7. Ortstermin mit Besprechung Dez. III und Dez. II unter Beteiligung des Stadtbezirksrates sowie gegebenenfalls der Polizei.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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592,8 kB
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