23.04.2026 - 8 Programmanmeldung zur Aufnahme in die Städtebau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Leppa
- Datum:
- Do., 23.04.2026
- Status:
- öffentlich (Niederschrift erstellt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Bezirksbürgermeisterin Plinke begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Klug und Frau Ockel (beide Fachbereich Stadtplanung und Geoinformation).
Herr Klug stellt das Integrierte Entwicklungskonzept für den Bereich Großer Hof vor. Ziel sei die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ und die Entwicklung eines Wohn- und Kreativquartiers. Geplant sei unter anderem die Aufwertung des Wollmarkts sowie mehr Begrünung und Aufenthaltsqualität. Das Gesamtvolumen betrage rund 38 Mio. Euro, davon sollen etwa 24 Mio. Euro gefördert werden. Der städtische Eigenanteil läge bei rund 7,9 Mio. Euro.
Nach der Präsentation fragt Frau Hentschel, was im Fall der Ablehnung der Bewerbung um Städtebaufördermittel geschehe und ob es auch ein Konzept ohne Förderung gebe. Herr Klug erklärt, dass eine Entwicklung ursprünglich ohne Städtebauförderung gedacht gewesen sei, dies unter den aktuellen finanziellen Bedingungen jedoch kaum realistisch erscheine.
Herr Dr. Plinke begrüßt die Erweiterung des Gebiets über den eigentlichen Großen Hof hinaus. Den Wollmarkt bezeichnet er als „historische Steinwüste“ und begrüßt die geplanten Maßnahmen zur Begrünung und Klimaanpassung. Er fragt, ob Planungen bereits vor einer Förderzusage vorbereitet werden könnten. Herr Klug erläutert, dass klimabedingte Anpassungen auch vom Fördermittelgeber verlangt werden. Detailplanungen könnten jedoch erst nach einer Förderzusage weiter vorbereitet werden, da derzeit finanzielle und personelle Kapazitäten fehlten.
Herr Stühmeier spricht den langen Zeithorizont von rund 15 Jahren an und fragt nach den Erfolgsaussichten der Förderung sowie nach den Ergebnissen der Öffentlichkeitsbeteiligung. Herr Klug erklärt, dass die Fördermittel des Bundes aktuell deutlich aufgestockt würden und die Chancen deshalb vergleichsweise gut seien. Zudem ende das Fördergebiet „Westliches Ringgebiet“ 2027. Die Bürgerbeteiligung sei sehr positiv aufgenommen worden. Die Priorisierung der Maßnahmen ergibt sich teils aus der Beteiligung, teils aus fachlicher Bewertung. Hohe Priorität bedeute aber nicht automatisch schnelle Umsetzung.
Frau Allgeier begrüßt die Erweiterung des Gebiets und die stärkere Einbeziehung des Wollmarkts. Auch die geplanten Kreativnutzungen in Bestandsgebäuden bewertet sie positiv. Herr Klug ergänzt, dass parallel weitere Fördermöglichkeiten geprüft würden, insbesondere für Maßnahmen am Wollmarkt.
Frau Bezirksbürgermeisterin Plinke betont die hohe Bedeutung von Klimaanpassung und Aufenthaltsqualität am Wollmarkt und hofft auf eine möglichst schnelle Umsetzung erster Maßnahmen.
Herr Flake erinnert an das Sanierungsgebiet Böcklerstraße/Bebelhof. Dort sei sichtbar geworden, dass derartige Programme trotz hoher Kosten eine große Aufwertung bringen können.
Frau Bezirksbürgermeisterin Plinke lässt über die Vorlage abstimmen.
Beschluss (Anhörung gem. § 94 Abs. 1 NKomVG):
- Das Fördergebiet wird, wie in Anlage 1 räumlich dargestellt, zur Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ beantragt.
- Es ist beabsichtigt, die städtebauliche Gesamtmaßnahme im förmlich als Sanierungsgebiet festzulegenden Gebiet im „umfassenden Verfahren“ (§142 BauGB) durchzuführen. Diese ist nach § 141 BauGB durch einen Beschluss über den Beginn der vorbereitenden Untersuchung einzuleiten. Die Stadt beschließt rückwirkend die Durchführung der vorbereitenden Untersuchung, die in dieser Vorlage kombiniert mit dem Integrierten Entwicklungskonzept (IEK) zur Kenntnis gegeben wird.
- Die Stadt Braunschweig erklärt ihre Bereitschaft, die durch den Bund und das Land Niedersachsen geförderte städtebauliche Gesamtmaßnahme durchzuführen und gemäß der aktuellen Planung rd. 7,9 Mio. Euro für den städtischen Eigenanteil der förderfähigen und nicht förderfähigen Kosten aufzubringen.
Anlagen zur Vorlage
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1
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1,4 MB
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2
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255,6 kB
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13,3 MB
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