26.05.2026 - 4.1 Tempo 30 auf „Alte Kirchstraße“ in Mascherode

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

  1. Wir beantragen, auf der Straße „Alte Kirchstraße“ in Mascherode dauerhaft die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h festzulegen.

 

  1. Wir bitten gleichzeitig zu prüfen, ob auf der Straße „An der Sporthalle“ die Geschwindigkeit ebenfalls auf 30 km/h beschränkt werden kann.
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Abstimmungsergebnis:

Dafür:12 Dagegen: 0 Enthaltungen: 1

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