30.05.2018 - 8.2 Bebauungsplan mit örtlicher Bauvorschrift "Rhei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

„Dem Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Rheinring/Elbestraße“, HO 48, sowie der Begründung mit Umweltbericht wird zugestimmt. Die Entwürfe sind gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

dafür: 11dagegen: 0Enthaltungen: 0

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Anlagen zur Vorlage

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