06.11.2018 - 7 Abberufung einer Prüferin im Rechnungsprüfungsamt

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Technische Beschäftigte Andrea Philipp wird gem. § 154 Abs. 2 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes - NKomVG - als Prüferin beim Rechnungsprüfungsamt abberufen. Die Zustimmung der Aufsichtsbehörde ist zu beantragen.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig beschlossen

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