21.11.2018 - 10.1 Halteverbot im Bereich der Feuerwehrausfahrt Ölpe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der Antrag wird mit der besseren Sicht auf das Halteverbotsschild begründet.

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Beschluss: (Vorschlag gemäß § 94 Absatz 3 NKomVG)

"Die Verwaltung wird gebeten, das Halteverbotsschild, welches den Beginn des Halteverbotes

westlich der Zufahrt zur Feuerwehr Ölper kennzeichnet, aus der Straße "Hinter dem Turme" in die

Straße "Bockshornweg" umzuhängen."

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

14  dafür   0  dagegen   0  Enthaltungen