09.05.2019 - 10 Berufung einer Prüferin im Rechnungsprüfungsamt

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Beschluss:

Die Stadtamtfrau Steffi Hartmann wird gem. § 154 Abs. 2 des Nieders. Kommunalverfas-sungsgesetzes - NKomVG - zur Prüferin beim Rechnungsprüfungsamt berufen.

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Abstimmungsergebnis: Dafür: 12    Dagegen: 0    Enthaltungen: 0

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