04.03.2021 - 6 Verzicht auf Planfeststellung für den Gleisrück...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss: (Anhörung gemäß § 94 Absatz 1 NKomVG)

 

"Die Stadt Braunschweig erklärt in ihrer Funktion als Planfeststellungsbehörde den Verzicht auf

Planfeststellung für die Stilllegung des Kohlegleises mit dem Teilrückbau des Gleises 4 und der

Errichtung von zwei Rohrbrücken über das verbleibende Gleis 5 der Nebenanschlussbahn."

 

 

 

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Anhörung gemäß § 182 Absatz 2 Nr. 7 NKomVG der Bezirksbürgermeisterin

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Anlagen zur Vorlage