03.03.2022 - 18 Berufung einer Prüferin im Rechnungsprüfungsamt

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Die städtische Beschäftigte Christine Hennicke wird gem. § 154 Abs. 2 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes - NKomVG - zur Prüferin beim Rechnungsprüfungsamt berufen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 Dafür: 11      Dagegen: 0      Enthaltung: 0

 

 

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