27.01.2026 - 5.1 Einrichtung eines Tagesordnungspunktes "Winterd...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.1
- Zusätze:
- Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN im Rat der Stadt
- Datum:
- Di., 27.01.2026
- Status:
- gemischt (Niederschrift erstellt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Ratsfrau Kluth bringt für die Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN den Antrag 26-28184 ein.
Stadträtin Hanusch erläutert die Stellungnahme 26-28184-01.
Herr Horn ergänzt, dass der vormalige Bauausschuss den Einsatz von Streusalz und generell allen Streustoffen auf Radwegen im Jahr 2011 ausgeschlossen hat. Für den Winterdienst auf Radwegen wurden spezielle Kleinschlepper angeschafft, die bei Schneehöhen ab 5 cm jedoch an ihre Leistungsgrenze stoßen.
Aus Sicht von Ratsfrau Jalyschko stellt die Stellungnahme der Verwaltung eine gute Grundlage für weitere Diskussionen über den Winterdienst dar. Sie fragt, wie das Problem des von der Fahrbahn auf Radwege oder in Kreuzungsbereiche geschobenen Schnees gelöst werden kann.
Herr Horn erläutert, dass das Problem des Schneeeintrags einerseits von der Fahrbahn, andererseits vom Gehweg verursacht wird und eine mechanische Vermeidung schwierig ist. Eine mögliche Lösung wäre, schmale Rad- und Gehwege als Fläche gemeinsam räumen zu lassen. Auf Fahrbahnen bleibe das Problem jedoch bestehen. Ein Abtransport des Schnees würde eine sowohl logistisch als auch finanziell nicht zu bewältigende Dimension erreichen.
Ratsherr Köster merkt an, dass die Schneefälle in Norddeutschland den Schienenverkehr der Deutschen Bahn AG eingeschränkt hätten. Die Erwartungen an die Verwaltung und die ALBA GmbH erscheinen ihm vor diesen Hintergrund als überzogen. Er lobt den Einsatz der im Winterdienst Beschäftigten.
Stadtbaurat Leppa hebt hervor, dass die extremen Schneemengen vor zwei Wochen eine Ausnahmesituation darstellten, bei der alle Akteure - nicht nur in Braunschweig - an ihre Grenzen stießen. Er betont, dass bei der Bewertung der Leistungsfähigkeit des Winterdienstes eher Optimierungsmöglichkeiten bei den Nacharbeiten in den zurückliegenden Tagen betrachtet werden sollten, anstatt hierfür außergewöhnlich starke Schneefälle heranzuziehen.
Ratsherr Dr. Plinke dankt der Verwaltung für die transparente Darstellung der Kapazitäten im Winterdienst und erklärt, dass vor diesem Hintergrund die Leistungsfähigkeit zu optimistisch eingeschätzt worden sei. Für künftige Dienstleistungsverträge sollten realistische Rahmenbedingungen und Prioritäten definiert werden. Darüber hinaus fragt Ratsherr Dr. Plinke, wie seitens der ALBA GmbH Beschwerden gehandhabt werden und ob diese die Tourenplanung beeinflussen.
Ratsherr Behrens bittet um Auskunft zur praktischen Umsetzung des Räumplans und der Überprüfung der Verwaltung zur Einhaltung der Räumpflichten durch die ALBA GmbH.
Stadtbaurat Leppa informiert, dass der Winterdienst nach Prioritäten erfolgt und sich nach der aktuellen Gefährdungslage richtet, nicht nach festen täglichen Räumintervallen. Die ALBA GmbH dokumentiert jeden Einsatz in Berichten. Beschwerden und Hinweise werden über den städtischen Winterdienstkoordinator an die ALBA GmbH weitergegeben und in die Steuerung einbezogen.
Frau Lewandowski ergänzt, dass sich Verwaltung, ALBA GmbH und weitere Beteiligte bei Schneeereignissen regelmäßig in gemeinsamen Lagebesprechungen abstimmen.
Bürgermitglied Dr. Wendenburg kritisiert nicht geräumte Querungshilfen u.a. am Sachsendamm und erwartet, dass für eine spätere Diskussion über den Gehwegwinterdienst in diesem Ausschuss eine Übersicht mit den der Verwaltung zur Räumpflicht obliegenden Flächen vorgelegt wird.
Stadträtin Hanusch betont, dass die Räumpflichten an verkehrswichtigen Kreuzungen festgelegt sind. In Einzelfällen könnten jedoch insbesondere an Schnittstellen zwischen Verwaltung, ALBA GmbH und BSVG (Haltestellen) Abstimmungen erforderlich sein.
Ratsfrau Mundlos betont, dass Winterdienst aufgrund nur begrenzt zur Verfügung stehender Ressourcen nicht perfekt sein kann. Sie regt an, private Grundstückseigentümer besser über ihre Räumpflichten zu informieren.
Stadtbaurat Leppa informiert, dass die Verwaltung bereits über die Medien und auch mittels Flyer, die den Bescheiden zu Grundbesitzabgaben beigelegt werden, informiert. Diese Praxis wird die Verwaltung fortführen.
Ratsfrau Kluth regt an zu prüfen, ob noch finanzielle Kapazitäten aus dem letzten Winter genutzt werden können, um aktuell auch Fahrradstraßen zu räumen, und verweist auf die seit Oktober vergangenen Jahres vorliegenden Stellungnahmen bzw. Richtlinien zur automatisierten Streustoffdosierung. Diese enthalten auch Hinweise zu ökologischen Aspekten, insbesondere zur Reduzierung von Streumitteln und zum Einsatz von Salzlaken. Sie fragt, inwieweit diese Maßnahmen bereits im Winterdienst umgesetzt werden oder künftig zu berücksichtigen sind.
Zur Soleausbringung auf Radwegen erläutert Herr Horn, dass dieses Verfahren vergleichbar mit der Feuchtsalzstreuung im Fahrbahnwinterdienst ist. Zwar kann durch den Einsatz von Sole der Salzeintrag reduziert werden (laut Hersteller um 50-60 Prozent, laut Praxiserfahrung eher 20-30 Prozent), dennoch bedeutet dies weiterhin einen höheren Salzeinsatz als bisher. Zudem bleibt Streusalz ein erheblicher Belastungsfaktor für die Vegetation, sodass mögliche Schäden am Straßenbegleitgrün bei der Abwägung berücksichtigt werden müssen
Protokollnotiz: Das Grundentgelt Winterdienst (§ 7 der Anlage Entgelt zur Ergänzungsvereinbarung zum Leistungsvertrag I i. V. m. § 2 der sechsten Ergänzungsvereinbarung) wird vom städtischen Haushalt getragen. Der Leistungsvertrag 1 sieht ein fixes Entgelt für den Winterdienst vor, das unabhängig von der Wetterlage gezahlt wird. Es wird für den Leistungsvertrag 1 + 2 immer eine Spitzabrechnung durchgeführt. Zum Zeitpunkt der Planung des Betrags ist die komplette bzw. endgültige Indexanpassung noch nicht bekannt, d.h. es erfolgt eine Abschätzung.
Die Spitzabrechnung mit dem städtischen Haushalt erfolgt im Rahmen der Betriebsabrechnung (diese beinhaltet die endgültige Indexanpassung) des jeweiligen Jahres. Für den Winterdienst 2024 erfolgt die Betriebsabrechnung Ende 2025 und die Spitzabrechnung 2026. Der Abschlag für den Winterdienst wird mit der Spitzabrechnung verrechnet. Wenn sich eine Differenz zwischen Abschlagszahlung und Spitzabrechnung ergibt, muss diese an den städtischen Haushalt zurückgezahlt werden.
Es handelt sich hierbei also nicht um „nicht verbrauchte“ Mittel, die nicht für eine nicht erbrachte Leistung ausgegeben wurden, sondern nur um den Korrekturbetrag zwischen Planung und Ist.
