03.03.2026 - 3.2 Verbesserung des Winterdienstes auf Radwegen un...

Beschluss:
zurückgestellt
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Wortprotokoll

Ratsfrau Kluth bringt den Antrag 26-28465 ein und begründet diesen.

 

Stadträtin Hanusch erläutert einleitend die organisatorischen Herausforderungen des Winterdienstes bei Schneefall. Da die Kapazitäten der Verwaltung und vertraglich gebundener Dienstleister begrenzt sind, liegt die Räumpflicht für Gehwege bei den jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümern der anliegenden Grundstücke und damit zum Teil auch bei der Verwaltung selbst und den von ihr beauftragten Dienstleistern. Der Winterdienst auf Fahrbahnen und Radwegen obliegt der ALBA Braunschweig GmbH. An Kreuzungen und Bushaltestellen bestehen überdies Zuständigkeitsschnittstellen.


Herr Loose berichtet über Verbesserungsmöglichkeiten sowie zur Räumpflicht der Anliegerinnen und Anlieger. Beschwerden bezogen sich vor allem auf den Geh- und Radwegwinterdienst sowie auf durch Anliegerinnen und Anlieger nicht geräumte Gehwege. Die Verwaltung selbst ist mit beauftragten Dienstleistern für über 1.000 Grundstücke mit rund 120 km Gehwegen zuständig. Mit einem örtlichen Dienstleister verlief die Leistung teilweise zufriedenstellend, während zwei beauftragte Berliner Firmen ihre Leistungen nur unzureichend bzw. gar nicht erbracht haben. Mehrere Abmahnungen wurden ausgesprochen; eine Kündigung während der laufenden Wintersaison kam aufgrund fehlender Ersatzkapazitäten hingegen nicht in Betracht. Ersatzweise wurde die Räumung daher von städtischem Personal übernommen. Für künftige Ausschreibungen ist eine andere Vergabestruktur mit mehreren Losen und stärkerer Einbindung regionaler Unternehmen vorgesehen, um die Organisation des Winterdienstes zu verbessern.

 

Eine durchgehend geräumte Verbindung von der Haustür bis zur Bushaltestelle sei organisatorisch jedoch kaum sicherzustellen, da viele Gehwegabschnitte in der Verantwortung privater Anliegerinnen und Anlieger liegen und eine flächendeckende Kontrolle durch die Verwaltung personell nicht leistbar ist. Die Räumung der Bus- und Stadtbahnhaltestellen wird von der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) eigenverantwortlich wahrgenommen. Der Fahrbahnwinterdienst durch ALBA habe nach Ansicht von Herrn Loose insgesamt gut funktioniert.

 

Zur Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf die Winterdienstpflichten verweist Herr Loose auf umfangreiche Kommunikationsmaßnahmen der Verwaltung, darunter einen Winterdienstflyer, Informationen auf der städtischen Internetseite, Pressemitteilungen sowie regelmäßige Hinweise an Eigentümerinnen und Eigentümer mit dem Grundsteuerbescheid.

 

Herr Dr. Köhler erläutert, dass zur Durchsetzung der Räumpflicht gegenüber Anliegerinnen und Anliegern vor allem Kommunikation und Aufklärung entscheidend seien. Sanktionen seien aufgrund rechtlicher und organisatorischer Hürden nur in eindeutigen Fällen möglich. Er berichtet über aktuell etwa 40 laufende Ordnungswidrigkeitenverfahren, deren Bearbeitung aufgrund der Eigentümerstrukturen und notwendiger Anhörungen aufwändig ist. Als wirksam habe sich die direkte Ansprache durch den Zentralen Ordnungsdienst vor Ort erwiesen, die häufig zu Verbesserungen geführt habe.

 

Ratsfrau Kluth fragt, ob im Rahmen der Kommunikation zur Räumpflicht auch gezielt Hausverwaltungen angesprochen werden könnten, da dies insbesondere bei Mehrfamilienhäusern effektiver sein könnte als die Ermittlung einzelner Eigentümer. Zudem regt sie an, die Öffentlichkeit stärker zum Einsatz von Streusalz zu informieren.

 

Herr Loose erläutert, dass Hausverwaltungen bislang nicht gezielt angeschrieben wurden, da die Information zur Räumpflicht in erster Linie - etwa über den Grundsteuerbescheid - an die Eigentümerinnen und Eigentümer übermittelt werden. Den Hinweis, künftig auch die Hausverwaltungen direkt zu informieren, nimmt die Verwaltung jedoch als Handlungsansatz für die Zukunft auf. Zum Einsatz von Streusalz führt Herr Loose aus, dass die Regelungen im Winterdienstflyer sowie in Pressemitteilungen der Verwaltung kommuniziert wurden.

 

Ratsherr Dr. Plinke betont, dass dieser Tagesordnungspunkt insbesondere für Menschen mit eingeschränkter Mobilität relevant ist, die bei Glätte oder Schnee Schwierigkeiten haben, ihre Wege sicher zu bewältigen. Er regt an, Hausverwaltungen und den Haus- und Grundbesitzerverband stärker in die Kommunikation einzubeziehen und deutlicher auf die Verantwortung der Eigentümergemeinschaften hinzuweisen. Zudem weist er auf eine organisatorische Lücke hin: Übergänge zwischen geräumten Hauptverkehrsstraßen und nicht geräumten Nebenstraßen können für Fußgängerinnen und Fußgänger problematisch sein. Er regt an zu prüfen, ob diese Räumung im Auftrag an ALBA berücksichtigt werden kann.

 

Stadtbaurat Leppa betont, dass zusätzliche Flyer oder Bußgelder das Problem des unzureichenden Winterdienstes durch private Eigentümerinnen und Eigentümer nur begrenzt lösen können. Entscheidend sei aus seiner Sicht vielmehr das Verantwortungsbewusstsein der Eigentümerinnen und Eigentümer sowie der Mieterinnen und Mieter und die Eigeninitiative, Wege für mobilitätseingeschränkte Menschen freizuhalten. Der Appell sollte daher eher an alle Bürgerinnen und Bürger gerichtet sein, aktiv Verantwortung zu übernehmen, anstatt sich nur auf formale Maßnahmen zu verlassen.

 

Bürgermitglied Dr. Wendenburg weist auf mögliche Regelungslücken im Räumplan hin und bezieht hierbei auch Grundstücke städtischer Gesellschaften ein.

 

Herr Loose bittet, mögliche Regelungslücken oder problematische Stellen der Verwaltung zu melden, damit diese entsprechend Anpassungen prüfen kann.

 

Ratsherr Disterheft hebt das große Engagement vieler Bürgerinnen und Bürger hervor und würdigt die gegenseitige Unterstützung verschiedener Akteure. Er betont die Bedeutung von Zusammenhalt, gegenseitiger Unterstützung und gesellschaftlichem Engagement, insbesondere für ältere und hilfsbedürftige Menschen.

 

Ratsherr Behrens bringt für die Gruppe Die FRAKTION. BS den Antrag 26-28465 ein und begründet diesen. Er fragt, welche möglichen Haftungsrisiken für die Stadt Braunschweig oder die ALBA Braunschweig GmbH bei Unfällen infolge nicht geräumter Straßen, Rad- und Gehwege bestehen. Zudem erkundigt er sich nach der Dokumentation über den Winterdienst von ALBA an die Verwaltung und fragt, wie diese eingesehen werden kann und ob die im Mobilitätsentwicklungsplan (MEP) festgelegten Zielnetze für Radverkehr, ÖPNV und motorisierten Individualverkehr künftig als Grundlage für die Priorisierung beim Winterdienst dienen. Zudem erkundigt er sich, ob die Verwaltung ALBA gebeten hat, diese Netze prioritär zu räumen, und ob ALBA dem zugestimmt hat.

 

Herr Loose stellt klar, dass ALBA grundsätzlich nicht für den Winterdienst auf Gehwegen zuständig ist. ALBA ist lediglich im Rahmen einer vertraglichen Regelung beteiligt, indem bei winterlichen Bedingungen Mitarbeitende stichprobenartig Kontrollen im Stadtgebiet durchführen, um die Einhaltung der Räumpflichten durch private Anliegerinnen und Anlieger zu überprüfen. Er erläutert, dass sich der Winterdienst derzeit nicht an den Zielnetzen des MEP orientiert, sondern an den Vorgaben des Radentscheids. Demnach werden Radwege entlang von Hauptverkehrsstraßen in Priorität 1 geräumt, hier jedoch ohne Streusalz. Eine Priorisierung nach den Zielnetzen müsste gesondert geprüft, mit ALBA abgestimmt und die Kosten ermittelt werden. Weiterhin erklärt Herr Loose, dass ALBA während der Wintersaison täglich mehrfach der Verwaltung über ihre Winterdiensteinsätze berichterstattet. Zudem existiert ein detailliertes Winterdiensteinsatzhandbuch mit Einsatzplänen, Fahrzeugen, Streumitteln und Kontaktpersonen. Zu möglichen Haftungsrisiken führt Herr Loose aus, dass bei städtischem Verschulden der kommunale Schadenausgleich greift. Bei externen Dienstleistern bestehen vertragliche Regelungen, sodass diese im Schadensfall haftbar gemacht werden können.

 

Ratsfrau Hahn stellt den Antrag, den Antrag 26-28465 um einen Gremienlauf zurückzustellen. Ziel ist, parteiübergreifend einen gemeinsamen Antrag zu erarbeiten, der den Winterdienst umfassender und breiter aufstellt, da neben Geh- und Radwegen auch andere Bereiche wie Bushaltestellen und Feuerwehrhäuser berücksichtigt werden sollen.

 

Protokollnotiz: Ratsherr Bratschke verlässt um 15:20 Uhr die Sitzung.


Ratsherr Pohler kündigt für die CDU-Fraktion die Ablehnung des Antrags auf Zurückstellung und auch des Antrags 26-28465 an. Er begründet dies mit der derzeit in Überarbeitung befindlichen Leistungsbeschreibung für Abfallentsorgung und Straßenreinigung und nicht zu finanzierbaren Kosten für eine Ausweitung des Winterdienstes. Die Verwaltung habe zudem dargelegt, dass das bestehende System weitgehend zufriedenstellend funktioniere.

 

Die Ausschussvorsitzende stellt den Antrag auf Zurückstellung um einen Gremienlauf zur Abstimmung.

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Beschluss:

  1.    Der Rat der Stadt Braunschweig spricht sich für einen verbesserten Winterdienst auf Radwegen sowie auf den in städtischer Verantwortung liegenden öffentlichen Gehwegen und Plätzen aus.

 

  1.    Zur Umsetzung wird die Verwaltung gebeten, mit der ALBA Braunschweig GmbH zu klären, unter welchen Bedingungen und zu welchen Kosten ein zusätzlicher Räum- und Streuplan sowie eine Verdoppelung des Personals für den Radwege- und Gehwegwinterdienst umsetzbar wäre.

 

  1.    Hierbei ist insbesondere zu prüfen, wie die Räumung von Radwegen sowie Gehwegen an städtischen Liegenschaften, in Grünanlagen sowie in zentralen Bereichen (gemäß Reinigungsklassen der Straßenreinigungsverordnung) optimiert werden kann.

 

  1.    Über das Ergebnis der Gespräche und die damit verbundenen finanziellen Auswirkungen ist der Rat zeitnah zu informieren.  
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Abstimmungsergebnis (zum Antrag auf Zurückstellen um einen Gremienlauf):

dafür: 8      dagegen: 2      Enthaltungen: 0

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