05.03.2026 - 22.3.1 Mittelbewirtschaftung: Zustimmung zu über- und ...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Ratsherr Disterheft fragt die Verwaltung, ob es eine gesetzliche Pflicht zur Beschaffung von Überjacken für die Kinderfeuerwehr gibt. Zudem fragt er nach, wie dies in hiesigen Bekleidungsordnungen geregelt ist.
Erster Stadtrat Geiger antwortete, dass die Fragen an das zuständige Dezernat weitergegeben werden.

Ratsherr Disterheft führt weiter aus, dass es bereits Kinderfeuerwehren gäbe, die aus eigenen Mittel Überjacken beschafft haben. Diese hätten zum Teil auch eigene Aufdrucke.  Es müsse hier zunächst über die Grundlage und die Ausgestaltung der Überjacken beraten werden. Ratsfrau Köhler gibt an, dass im Ausschuss für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Ordnung (AFKO) noch keine Unterstützungsanfrage der Feuerwehren bekannt ist.

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Beschluss:

 

1. Über die Kleiderkammer der Feuerwehr Braunschweig wird – nach Abfrage der benötigten Anzahl pro Kinderfeuerwehr – für die Mitglieder der 26 Kinderfeuerwehren in Braunschweig jeweils eine „Überjacke Kinderfeuerwehr" mit Kosten in Höhe von maximal 55.000 Euro beschafft.

2. Der unter 1. genannten über- und außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung wird zugestimmt.

3. Die Deckung der unter 1. genannten über- und außerplanmäßigen Aufwendung bzw. Auszahlung erfolgt unter Inanspruchnahme der im Teilhaushalt „Allgemeine Finanzwirtschaft” ausgewiesenen Deckungsreserve zur Flexibilisierung der Bewirtschaftung für Aufwendungen im Ergebnishaushalt in Höhe von bis zu 55.000 Euro.  

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Abstimmungsergebnis:

Dafür: 3     Dagegen: 6      Enthaltung: 1

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