14.04.2026 - 7 Oberbauform für die Erneuerung der Gleisanlagen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Leppa
- Datum:
- Di., 14.04.2026
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss Anhörung gem. § 94 Abs. 1 NKomVG:
Den Gleisoberbauformen für die Sanierung der Rampen (Schottergleis) und der Brücke über die A2 (Pflastereindeckung) wird zugestimmt.
Geänderter Beschluss Anhörung gem. § 94 Abs. 1 NKomVG:
Den Gleisoberbauformen für die Sanierung der Rampen (Schottergleis) und der Brücke über die A2 (Pflastereindeckung) wird zugestimmt. Der Stadtbezirksrat 322 bittet die Verwaltung zu prüfen, ob im Bereich der Wohnbebauung ein Rasengleis (vom Beginn der Geibelstraße bis zur Anrampung) ermöglicht werden kann, unter Wahrung der Zuschussfähigkeit.
Anlagen zur Vorlage
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1
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