12.05.2026 - 22.2 Oberbauform für die Erneuerung der Gleisanlagen...

Beschluss:
abgelehnt
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Beschluss:

Den Gleisoberbauformen für die Sanierung der Rampen (Schottergleis) und der Brücke über die A2 (Pflastereindeckung) wird zugestimmt. Im Bereich der Wohnbebauung (vom Beginn der Geibelstraße bis zur Anrampung) wird als Oberbauform Rasen- bzw. Sedumgleis gewählt.

Die hierdurch entstehenden Mehrkosten sind über- bzw. außerplanmäßig bereitzustellen. 

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Abstimmungsergebnis:

bei einigen Fürstimmen und einer Enthaltung abgelehnt