19.05.2026 - 5 Umwandlung von Grundschulen in Ganztagsschulen ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Dr. Rentzsch
- Datum:
- Di., 19.05.2026
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Bezirksbürgermeisterin Sewella begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Eberle und Frau Hoffmann (beide Fachbereich Schule).
Herr Eberle und Frau Hoffmann stellen die Vorlage vor. Für den Stadtbezirksrat Westliches Ringgebiet beinhalte die Vorlage die Bekenntnisgrundschule „Hinter der Masch“. Herr Eberle betont mit Blick auf den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/2027, dass es sich zunächst um eine schulorganisatorische Änderung handelt. Frau Hoffmann berichtet, dass räumliche Kapazitäten im Umfeld der Schule geprüft werden.
Herr Rau hätte die Wiederholung der Bedeutung der Abkürzungen bei den einzelnen Schulen begrüßt, da nicht alle Schulen für jeden Stadtbezirksrat relevant sind und die Textpassagen ggf. nicht gelesen werden.
Frau Grumbach-Raasch fragt, was die Vertretenden des Fachbereichs Schule ändern würden, wenn die finanziellen Grenzen keine Rolle spielen würden. Frau Hoffmann antwortet, dass eine schnelle Umsetzung baulicher Maßnahmen an allen betroffenen Grundschulen nach Standardraumprogramm grundsätzlich zu begrüßen wäre.
Auf Nachfrage von Frau Sewella nach der Barrierefreiheit antwortet Frau Hoffmann, dass für die Liegenschaft Bestandsschutz besteht.
Frau Bezirksbürgermeisterin Sewella unterbricht die Sitzung von 20.01 Uhr bis 20.03 Uhr für Nachfragen der kommissarischen Schulleiterin.
Frau Bezirksbürgermeisterin Sewella lässt über die Beschlussvorlage abstimmen.
Beschluss (Anhörung gem. § 94 Abs. 1 NKomVG):
Die Stadt Braunschweig beantragt die Errichtung des Ganztagsbetriebs für die Grundschulen
- Broitzem
- Edith Stein
- Gliesmarode
- Hinter der Masch
- Hondelage
- Mascheroder Holz
- Veltenhof
- Völkenrode/Watenbüttel
mit Beginn des Schuljahres 2027/2028 gemäß § 23 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG).
