30.06.2026 - 4.4 Sofortmaßnahme zur Unterstützung baustellenbetr...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Baustellenfonds der Stadt Braunschweig unverzüglich wieder einzuführen und ein entsprechendes Förderkonzept vorzulegen.

2. Zur Überbrückung bis zur formellen Einrichtung des Fonds werden sofortige Soforthilfen für nachweislich durch Baustellen geschädigte Unternehmen, Gastronomiebetriebe und Einzelhandelsgeschäfte bereitgestellt.

3. Die Verwaltung wird gebeten, die Antragsvoraussetzungen, Förderhöhen und das Antragsverfahren transparent, unbürokratisch und für die betroffenen Betriebe niedrigschwellig zu gestalten.

4. Für den Baustellenfonds werden im laufenden Haushalt entsprechende Mittel bereitgestellt bzw. eine überplanmäßige Ausgabe durch den Rat der Stadt Braunschweig genehmigt. 

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Ergebnis:

Mit Annahme des Änderungsantrags 26-29062-02 gilt der Antrag 26-29062 als in der Fassung des Änderungsantrags angenommen.