30.06.2026 - 26.1 Beseitigung von Schäden und Gefahrenstellen auf...

Beschluss:
abgelehnt
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Beschluss:

Die im Haushaltsplan 2025/26 bereitgestellten finanziellen Mittel (inklusive der Verpflichtungsermächtigungen für Folgejahre) für die Errichtung von Velorouten werden, so sie noch nicht verausgabt sind, in folgendem Verhältnis umgewidmet:
50 % für die Sanierung bestehender Radverkehrsinfrastruktur
50 % für die Reduzierung der Neuaufnahme von Schulden.

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Abstimmungsergebnis:

bei einigen Fürstimmen und einer Enthaltung abgelehnt