30.06.2026 - 5 Antrag Berufungszulassung; Erstinstanzliches Ur...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Gegen die Feststellung im erstinstanzlichen Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 13. Mai 2026 (1 A 138/22), dass Nr. 1 Buchstabe a des Ratsbeschlusses vom 16. November 2021 (DS 21-17142) über die Erstattung der Personalkostenaufwendungen für die Beschäftigung von Personal durch Fraktionen und Gruppen rechtswidrig sei, soll das Berufungsverfahren beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht durchgeführt werden, das mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung einzuleiten ist.

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Abstimmungsergebnis:

bei wenigen Gegenstimmen und wenigen Enthaltungen beschlossen

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