30.06.2026 - 23.1 Deutscher Kinderschutzbund - institutionelle Fö...

Beschluss:
abgelehnt
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Beschluss:

Der Beschluss der Vorlage 26-28823 wird wie folgt geändert:

Der Sperrvermerk zu FWE 092 NEU „Deutscher Kinderschutzbund" wird nicht aufgehoben. 

1. Die rechtliche Zulässigkeit der institutionellen Förderung von Geschäftsführungskosten freier Träger wird rechtlich geprüft, insbesondere unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots (Art. 3 GG) und des NKomVG.

2. Bis zur Einbringung des nächsten Doppelhaushalts wird eine Förderrichtlinie entwickelt, die verbindlich klärt, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang Verwaltungs- und Strukturkosten freier Träger förderungsfähig sind.

3. Nach Vorlage der Rechtsprüfung und Verabschiedung der Förderrichtlinie wird erneut über die Aufhebung des Sperrvermerks und die dauerhafte Förderung des Deutschen Kinderschutzbundes OV Braunschweig e.V. entschieden.

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Abstimmungsergebnis:

bei wenigen Fürstimmen und drei Enthaltungen abgelehnt