Antrag (öffentlich) - 15-00555

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird gebeten, die Bevorrechtigungen für Elektrofahrzeuge, insbesondere mit Blick auf folgende Punkte, zu prüfen und konkrete Umsetzungsvorschläge vorzustellen:

 

1. Für das Parken auf öffentlichen Straßen und Wegen

2. Bei der Nutzung von für besondere Zwecke bestimmten öffentlichen Straßen

3. Zulassen von Ausnahmen von Zufahrtbeschränkungen oder Durchfahrtsverboten

4. Kostenloses Parken in den von der Stadt betriebenen Parkhäusern und auf von ihr bewirtschafteten Parkplätzen

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Rahmen der Mobilität der Zukunft werden sowohl moderne Elektrofahrzeuge als auch leistungsstarke Batterien als auch Ladestationen entwickelt. Im Juni 2015 wurde das Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz - EmoG) verabschiedet, das erlaubt, dass elektrisch betriebene Fahrzeuge in Bereichen privilegiert werden können. Dies ist ein weiterer Baustein, die Attraktivität der Elektrofahrzeuge in der Stadt Braunschweig zu steigern und weitere Kunden zu gewinnen.
 

 

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Beschlüsse

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08.09.2015 - Wirtschaftsausschuss - ungeändert beschlossen

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23.09.2015 - Planungs- und Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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06.10.2015 - Rat der Stadt Braunschweig - geändert beschlossen