Stellungnahme - 15-00862-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Für die Pausenhalle der Grundschule Broitzem wurde eine befristete Nutzungsänderung in Anlehnung an § 47 NVStättVO für die Seniorenweihnachtsfeier des Stadtbezirksrats Broitzem erteilt. Insofern hat die Verwaltung die Voraussetzungen geschaffen, dass diese traditionelle Veranstaltung am 6. Dezember 2015 am gewohnten Ort stattfinden kann.
 

 

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Beschlüsse

Erweitern

24.11.2015 - Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 223 Broitzem - zur Kenntnis genommen