Antrag (öffentlich) - 16-01990

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Grundsätzlich sind alle Drucker in der Verwaltung auf doppelseitigen Druck einzustellen. Eine Umstellung auf einseitigen Druck für einzelne Druckaufträge soll weiter möglich bleiben.

 

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Sachverhalt

Begründung:
In der Fraktion kommen verschiedentliche Schriftsätze aus der Verwaltung unnötigerweise in einseitigem Druck an. Es ist anzunehmen, dass dies keine bewusste Entscheidung der jeweils druckenden Mitarbeiter ist, die ja damit unnötig Kosten verursachen. Durch diesen Antrag soll die kosten-ineffizientere Druckvariante der Sonderfall werden.

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Beschlüsse

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21.04.2016 - Finanz- und Personalausschuss - zurückgezogen