Stellungnahme - 16-01766-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der CDU-Fraktion (16-01766) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Die in der Anlage zur Anfrage beigefügte Skizze gibt die Situation vor Ort korrekt wieder. Danach ist festzustellen, dass nördlich der Harxbütteler Straße, östlich des Gewerbestandorts mit der Kanalsiedlung und südlich des Mittellandkanals Wohnbebauung besteht. Die umliegenden Wohngebiete sind durch verschiedene einfache oder qualifizierte Bebauungspläne überplant. Die jeweils unmittelbar angrenzenden Bebauungspläne wurden noch durch die ehemalige Gemeinde Wenden erlassen. Der gekennzeichnete Gewerbestandort war früher überwiegend als Industriegebiet festgesetzt und ist nunmehr durch den Bebauungsplan „Gieselweg/Harxbütteler Straße“, TH 22, als Gewerbegebiet festgesetzt.
 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

27.04.2016 - Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 323 Wenden-Thune-Harxbüttel - zur Kenntnis genommen