Stellungnahme - 16-02636-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der BIBS-Fraktion im Stadtbezirksrat 323 vom 18.07.2016 (16-02636) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Da die Stadtverwaltung für derartige Anfragen im Bezug zum Atom- und Strahlenschutzrecht keine Zuständigkeiten besitzt, wurde das Niedersächsische Umweltministerium als zuständige und fachkundige Behörde im Bereich Strahlenschutz um die Beantwortung der Anfrage ersucht. Die Antwort ist als Anlage beigefügt.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.07.2016 - Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 323 Wenden-Thune-Harxbüttel - zur Kenntnis genommen