Anfrage (öffentlich) - 16-02724

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Stadtbezirksrat 332 wurde mit Stellungnahme 16-01635-01 vom 29.04.2016 mitgeteilt:

"Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung dem Unternehmen eine letztmalige Frist bis zum 20. Mai 2016 eingeräumt, um einen vollständigen und prüffähigen Bauantrag einzureichen."

 

Daher fragen wir an:

 

  • Ist ein vollständiger und prüffähiger Bauantrag fristgerecht eingegangen?

 

  • Falls nein: Welches weitere Vorgehen ist seitens der Stadtverwaltung nun geplant??

 


 

 

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Beschlüsse

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31.08.2016 - Planungs- und Umweltausschuss - zur Kenntnis genommen