Stellungnahme - 16-02676-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 28. Juli 2016 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Eine Notwendigkeit zur Ausbaggerung des außerhalb des Schulgeländes liegenden Teiches besteht nicht.

 

Eine Verletzung oder Gefährdung der Verkehrssicherheit für den Schulbetrieb liegt nicht vor.

 

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden begrenzten Haushaltsmittel und im Hinblick auf andere dringende Sanierungsmaßnahmen im Außenbereich der Schulen ist eine solche Maßnahme vorerst nicht möglich.

 

 

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Beschlüsse

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09.08.2016 - Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 213 Südstadt-Rautheim-Mascherode - zur Kenntnis genommen