Stellungnahme - 16-02756-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Anfrage der BIBS-Fraktion im Stadtbezirksrat 132 [16-02756] vom 4. August 2016 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde am 25. April 2016 abgeschlossen und ist mit Rechtskraft des Bebauungsplanes am 20. Mai 2016 wirksam geworden.

 

Die Vorhabenträgerin hat sich in dem Durchführungsvertrag verpflichtet, den Weg innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zu befestigen.

 

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Beschlüsse

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17.08.2016 - Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 132 Viewegsgarten-Bebelhof - zur Kenntnis genommen