Stellungnahme - 16-02491-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrates vom 22.06.2016 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

 

Verlegung der Aufladestation auf den Gehweg.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Vor Festlegung des Standortes der Ladestation für elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge sind die Anschlussmöglichkeiten sowie die Platzverhältnisse untersucht worden. Aufgrund der erforderlichen Sicherheitsräume im Bereich der Ladestation (Anfahrschutz gegen parkende Fahrzeuge sowie Aufhängung des Ladekabels) sowie der erforderlichen Gehwegbreite und Stellplatzabmessungen ist die Station mit erforderlichem Anfahrschutz in die Fläche eines Stellplatzes gelegt worden. Eine Verlegung der Station auf den Gehweg ist unter Berücksichtigung der genannten Kriterien nicht möglich.

 


 

 

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17.08.2016 - Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 132 Viewegsgarten-Bebelhof - zur Kenntnis genommen