Anfrage (öffentlich) - 16-02918

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Unter den in Braunschweig lebenden jugendlichen Flüchtlingen - egal, ob unbegleitete minderjährige Flüchtlinge oder gemeinsam mit ihrer Familie - ist auch ein großer Anteil von schulpflichtigen Kindern. Um eine schnellst- und bestmögliche Integration zu erreichen, muss dieser Schulpflicht natürlich nachgekommen werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Um wie viele Kinder im schulpflichtigen Alter handelt es sich?

2. In welchen Schulen werden diese beschult?

3. Wie viele zusätzliche Lehrerstunden stehen den betroffenen Schulen zur Verfügung?
 

 

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Beschlüsse

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02.09.2016 - Schulausschuss - zur Kenntnis genommen