Stellungnahme - 16-03160-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss vom 08.11.2016 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

 

Es wird die Kennzeichnung eines Parkverbotsbereiches (mittels z. B. Verkehrszeichen 299) als Feuerwehrzufahrt auf dem Baumeisterweg beantragt.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Verwaltung hat die ALBA Braunschweig GmbH und die Berufsfeuerwehr zur Verkehrssituation Baumeisterweg um Stellungnahme gebeten. Aus dortiger Sicht wird ein verkehrlicher Regelungsbedarf nicht gesehen. Aus diesem Grund ist eine zusätzliche Kennzeichnung des bestehenden Parkverbotsbereichs nicht erforderlich.
 

 

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