Anfrage (öffentlich) - 17-03560

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Dazu ergehen folgende Fragen:

 

1. Warum hat die Stadt diese Geschwindigkeitsbegrenzung eingeführt?

2. Warum wird von dieser Beschränkung nicht der ganze Bereich des Welfenplatzes, vom Fußgänger-Zebrastreifen bis zur Fußgänger-Querung an der Engelsstraße erfasst?

3. Was hätte es für Auswirkungen, den Welfenplatz mit Tempo 30 auszuschildern?

 

gez.

Ilona Kaula
 

 

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Beschlüsse

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17.01.2017 - Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 213 Südstadt-Rautheim-Mascherode