Anfrage (öffentlich) - 17-03790

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


1. Wann ist mit dem Baubeginn auf dem Grundstück, das die Zeugen Jehovas gekauft haben, zu rechnen?

 

2. Wann läuft die Frist, innerhalb der der Baubeginn erfolgt sein muss, ab?

 

3. Denkt die Stadt über den Rückkauf des Grundstücks nach, um es anderweitig (z.B. für Wohnungsbau) zu nutzen?

 

gez.

Nicole Bratschke

Fraktionsvorsitzende
 

 

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Beschlüsse

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07.02.2017 - Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 223 Broitzem - zur Kenntnis genommen