Beschlussvorlage - 17-04382

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Dem Verwaltungsausschuss wird die Befugnis über Entscheidungen bei Angelegenheiten des Oberbürgermeisters im Rahmen des Niedersächsischen Nebentätigkeitsrechts übertragen.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Entscheidungen und Maßnahmen nach dem Niedersächsischen Nebentätigkeitsrecht, insbesondere hinsichtlich der Ausübung von Nebentätigkeiten und der Ablieferung der daraus erzielten Vergütungen, treffen die oder der Dienstvorgesetzte der Beamtin oder des Beamten, soweit nichts anderes bestimmt ist. Daraus ergibt sich die Zuständigkeit des Rates als Dienstvorgesetzter des Oberbürgermeisters. Der Rat kann Befugnisse in diesem Bereich auf den Verwaltungsausschuss übertragen, z.B. gem. § 16 der Niedersächsischen Nebentätigkeitsverordnung. Von dieser Möglichkeit soll Gebrauch gemacht werden, denn durch die Pflicht des Oberbürgermeisters, Nebentätigkeiten dem Rat anzuzeigen, ist eine hinreichende Information und Kontrolle durch den Rat gewährleistet.

 

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Beschlüsse

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