Antrag (öffentlich) - 17-04738

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Den im Rat der Stadt Braunschweig vertretenen Fraktionen und Gruppen bis zu 2 Ratsmitgliedern werden aus Haushaltsmitteln weitere Zuwendungen zu den Personalkosten für die Geschäftsführung in folgendem Umfang gewährt:

 

Erstattung der Personalkostenaufwendungen für die Beschäftigung von weiterem Fraktionspersonal, wobei die Höhe der erstattungsfähigen Personalkosten nach folgender Bemessungsgrundlage berechnet und entsprechend der tariflichen Entwicklung angepasst wird:

 

1/2 Fraktionsmitarbeiter/in eingruppiert nach E 6 TVöD

 

 

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Sachverhalt

Begründung:
Erfolgt mündlich
 

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Beschlüsse

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09.06.2017 - Finanz- und Personalausschuss - zurückgestellt

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20.06.2017 - Rat der Stadt Braunschweig - zurückgestellt