Anfrage (öffentlich) - 17-04731

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der westliche und östliche Okerumflutgraben sind beide geschützte Bodenbaudenkmale.

 

Wer ist Eigentümer des äußeren wie inneren Ufers der Gräben?

 

Ich gehe davon aus, dass diese Ufer im Eigentum der Stadt sind.

 

Gibt es Fälle, wenn ja wo das nicht der Fall ist?

 

Gez.

Friedrich Walz, BIBS



 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

13.06.2017 - Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 131 Innenstadt - zur Kenntnis genommen