Stellungnahme - 17-05607-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die verbliebenene Stammstück lassen sich nicht ohne großflächige Zerstörung der vorhandenen Bepflanzung (Flurschäden) abtransportieren. Daher sollen die Stammstücke in der naturnahen Pflanzung verbleiben und Kleintieren als Unterschlupf und Winterquartier dienen.


 

 

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Beschlüsse

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12.12.2017 - Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 213 Südstadt-Rautheim-Mascherode - zur Kenntnis genommen