Anfrage (öffentlich) - 18-08126

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Brücke ist abgängig. Auf beiden Seiten fehlen Sicherungsmaßnahmen.

 

Hieraus resultieren folgende Fragen:

 

  1. Wer ist zuständig für die Instandsetzung der Brücke?

 

      2.   Wer hat die Sicherheit überprüft?

 

  1. Wer haftet im Falle eines Unfalls?

 

 

 

gez.

 

Tatjana Jenzen
 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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16.05.2018 - Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach - zurückgestellt

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14.08.2018 - Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach - zurückgestellt

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12.09.2018 - Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach - ungeändert beschlossen