Stellungnahme - 18-08488-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der SPD-Fraktion im Stadtbezirk vom 13.06.2018 (18-08488) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1:

 

Im Zuständigkeitsbereich des Referates Bauordnung sind drei Anträge für Ferienwohnungen in den Gemarkungen Stöckheim und Lamme bekannt.

 

Zu Fragen 2 und 3:

 

Ein Kataster wird im Referat Bauordnung nicht geführt. Gemäß Information des Ordnungsamtes liegen auch dort hierzu keine Erkenntnisse vor. Zwar ist die Vermittlung von Ferienwohnungen unter bestimmten Voraussetzungen, u. a. abhängig von der Zahl der vermittelten Objekte, ein meldepflichtiges Gewerbe. Dieses ist dann aber unter der Adresse des Vermittlers registriert und lässt keinen Rückschluss auf die Standorte der vermittelten Wohnungen zu.


 

 

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Beschlüsse

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26.06.2018 - Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 213 Südstadt-Rautheim-Mascherode - zur Kenntnis genommen