Mitteilung - 18-08365-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zum Antrag DS 18-08365 des Stadtbezirksrates 222 vom 7. Juni 2018 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Das Denkmal und das Grundstück befinden sich nicht im städtischen Eigentum. Die Verwaltung kann deshalb nicht tätig werden. Sie hat aber den Eigentümer auf den Zustand hingewiesen.

 

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Beschlüsse

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27.11.2018 - Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 222 Timmerlah-Geitelde-Stiddien - zur Kenntnis genommen