Anfrage (öffentlich) - 19-10306

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Laut Ratsauftrag 16390-13 „Erstellung eines Schulentwicklungsplans“ vom 02.10.2013 erfolgt die Erstellung eines Plans für die berufsbildenden Schulen erst nach der Entscheidung über den SEP für die allgemein bildenden Schulen.

 

Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Schulentwicklungsplanung ein kontinuierlicher Prozess ist, der nicht abgeschlossen sein wird.

 

In welcher Form erfolgt aktuell eine Berücksichtigung der berufsbildenden Schulen im Schulentwicklungsplan?

 

gez.

 

Gebhardt

 

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22.03.2019 - Schulausschuss - zur Kenntnis genommen