Stellungnahme - 19-11083-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Anfrage der BIBS-Fraktion vom 31. Mai 2019 (DS 19-11083) wurde BS|Energy mit der

Bitte um Beantwortung übermittelt, welche hierzu wie folgt mitteilt:
 

Zu Frage 1:

 

Der Stromliefervertrag von Uniper wird für den Elektrodenheizkessel nicht eingesetzt.

 

Zu Frage 2:

Im Einklang mit dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) konnte auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden.

Nach dem für dieses Projekt in Auftrag gegebene Gutachten durch den TÜV NORD ist „das Vorhaben gutachterlich dahingehend zu beurteilen, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist“.

Grund dafür ist u.a., dass erhebliche negative baubedingte Auswirkungen und anlagebedingte Auswirkungen ausgeschlossen sind.
 

 

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Beschlüsse

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13.06.2019 - Finanz- und Personalausschuss - zur Kenntnis genommen