Stellungnahme - 19-10969-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschluss vom 04.06.2019 (Anregung gemäß § 94 Absatz 3 NKomVG):

 

"Der Stadtbezirksrat 323 bittet die Stadtverwaltung, an den vorderen schrägen Dachfenstern in der Bücherei auch die Rahmen reinigen zu lassen. (Die Scheiben werden zweimal jährlich gereinigt)."

 

 

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Konstruktionsbedingt kann das Regenwasser nicht vollständig an der Unterkante des

Fensters ablaufen und begünstigt dadurch das Wachstum von Moos.

 

Aus diesem Grund wird der Auftrag zur Glasreinigung dahingehend erweitert, so dass künftig bei diesen Dachfenstern die Unterseite der Rahmen bei der Glasreinigung mit gereinigt

werden.
 

 

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03.09.2019 - Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 323 Wenden-Thune-Harxbüttel - zur Kenntnis genommen