Anfrage (öffentlich) - 19-11628

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Auf der Bürgerstraße ist bisher das Längsparken auf beiden Fahrbahnseiten erlaubt. Der Fußweg ist auf beiden Seiten sehr breit. Gleichzeitig prägt eine zunehmende Parkplatznot das Westliche Ringgebiet, da der Bedarf an Parkplätzen immer mehr zunimmt. Aufgrund von Baumaßnahmen ist das Parken an einer Fahrbahnseite momentan verboten.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Besteht die Möglichkeit nach Ende der Baumaßnahmen, zwischen den Hausnummern 10-13 die Parkplätze schräg anzuordnen?

 

 

Gez. Stefan Hillger,

Fraktionsvorsitzender

 


 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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24.09.2019 - Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet - zur Kenntnis genommen