Stellungnahme - 19-11477-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90 - DIE GRÜNEN vom 14.08.2019 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zu Frage 1:

Die Polizei ist unverändert für die Durchsetzung der Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im vorrangig gesamten Stadtgebiet zuständig. Daneben führt die Stadt Braunschweig unterstützend auch Geschwindigkeitsmessungen und –kontrollen nach dem vom Rat beschlossenen Konzept zur Ausweitung der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung (DS 16-03076 und 19-11071) durch.

 

Die Verwaltung wird zur Ermittlung eines Geschwindigkeitsprofils an beiden Querungsbereichen jeweils eine verdeckte Messung mit Hilfe eines Seitenstrahlradargerätes durchführen. Die Geräte sind für das 4. Quartal 2019 eingeplant.
 

 

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Beschlüsse

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30.10.2019 - Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach - zur Kenntnis genommen